13.05.2020
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Die Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern über Maßnahmen zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus ist veröffentlicht worden. Unter anderem sind für die Beherbergung folgende Auflagen umzusetzen: Ab dem 25. Mai 2020 ist die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben a.) für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienunterkünfte, Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte auf jeweils insgesamt 60 Prozent der Betten, b.) für Campingbetriebe auf 60 Prozent der Schlafgelegenheiten zu begrenzen.