08.06.2022
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Anträge auf die Corona-Zuschussprogramme, wie die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfen 2022, können nur noch bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden, da die beihilferechtliche Sondergenehmigung der EU-Kommission für Corona-Hilfen (der Befristete Rahmen) am 30. Juni 2022 endet.