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Abschlagszahlungen für Novemberhilfe vom Bund

14.12.2020

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Glawe: Deckel wird angehoben – Antragsstellung für Dezemberhilfen des Bundes auf den Weg bringen

Der Bund will die Abschlagszahlungen bei der Novemberhilfe anheben. Die Unternehmen sollen statt bisher maximal 10.000 Euro künftig maximal 50.000 Euro an Abschlagszahlungen bekommen. „Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Deckel angehoben wird. Das wird er nun. Damit kommt der Bund unseren Forderungen entgegen. Am Ende ist die Anhebung eine Kompromisslösung, die die Liquiditätssituation für Unternehmen mit Anträgen über 20.000 Euro etwas entschärft“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Mecklenburg-Vorpommern hatte eine Anhebung des Deckelbetrages für Abschlagszahlungen von 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro gefordert. Dieser Forderung hatten sich viele Bundesländer angeschlossen.

Antrag über bundeseinheitliche IT-Plattform

Mit den Novemberhilfen werden Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen unterstützt, die wegen des Teil-Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten. „Dazu zählt das gesamte Beherbergungsgewerbe, nachdem der Bund eine Forderung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen und die Unterstützung nachgebessert hatte. Entscheidend ist, dass die Hilfe nun weiter ins Laufen kommt“, so Glawe weiter. Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die bundeseinheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese hat der Bund für die Novemberhilfe am 25. November 2020 freigeschaltet.

Dezemberhilfe – Antragstellung auf den Weg bringen

Der Minister fordert, dass die Antragsstellung für die Dezemberhilfe nunmehr vom Bund auf den Weg gebracht wird. „Unternehmen brauchen weiter Planungssicherheit. Wer im November vom teilweisen Lockdown betroffen war, wird es vermutlich auch im Dezember sein. Die Unterstützung muss deshalb in die Umsetzung kommen, die Antragsstellung rasch ermöglicht werden“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Gegenwärtig bereitet der Bund das Antragsverfahren vor. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.