23.03.2020
1
32 sek
Die Projektträger/Zuwendungsempfänger sind aufgefordert, selbstständig zu prüfen, ob Verschiebungen, Anpassungen oder Absagen von Aktivitäten und Angebotsformaten erforderlich werden und welche notwendigen Änderungen sich daraus für die Projektumsetzung ergeben. Die Projektträger senden eine entsprechende Änderungsmitteilung mit kurzer Begründung (per Email) an die Bewilligungsbehörde.
Die ESF-Fondsverwaltung sichert zu, dass Projektträgern/Zuwendungsempfängern keine Nachteile aufgrund dieser erforderlichen Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen). Diese Regelung ist zunächst bis 20. April 2020 befristet. Kontakt: www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Organigramm/Messmann,-Eberhard
Eine Nachfrage bei der EFRE-Fondsverwaltung in Schwerin läuft aktuell noch; Infos folgen.