21.12.2021
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Der Expertenrat der Bundesregierung hat mit einer einstimmigen Stellungnahme zur Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” erklärt, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. Diese stark steigenden Infektionszahlen und deren Folgen könnten ein Ausmaß erreichen, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise einschränkt.
Aus diesem Grund haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen.
Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Für Auffrischungsimpfungen sowie für nun auch Kinderimpfungen der Fünf- bis Elfjährigen wird geworben.
Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Auch Beschränkungen der Kontakte für Geimpfte und Genesene sind nötig. Daher sind spätestens ab dem 28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Auch hierbei sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hiervon ausgenommen.
Es gilt weiterhin ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.
Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 21. Dezember 2021