03.04.2020
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Das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen. Waren zunächst insbesondere die Branchen Tourismus, Eventmanager, Messeveranstalter und Messebauer sowie der gesamte Gastronomiebereich betroffen, werden jetzt auch zunehmend Handwerksunternehmen und Dienstleister mit Auftragsstornierungen und -rückgängen konfrontiert.
Diese KMU benötigen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater.
Hierzu wird die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015 (BAnz AT 31.12.2015 B4) in der geänderten Fassung vom 25. März 2019 (BAnz AT 01.04.2019 B2) um ein Modul für von der CoronaKrise betroffene KMU – zunächst bis 31. Dezember 2020 – im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt.
Hierfür gelten – abweichend von der Richtlinie – folgende Sonderregelungen:
Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.