Die Corona-Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden verlängert. Der Bundesrat hat das Beschäftigungssicherungsgesetz gebilligt. Damit kann es am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit sichert die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und schafft die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr.
- Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
- Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sogenannter Minijobs bis 450 Euro), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kurzarbeit-wird-verlaengert