13.06.2020
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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Verordnung der Landesregierung MV zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Öffnung-LVO M-V) mit weiteren Lockerungen veröffentlicht.
So wird der internationaler Tourismus unter Beachtung der Corona-Neuinfektionen des jeweiligen Landes wieder ermöglicht.
Darüber hinaus können unter anderem Schwimm- und Spaßbäder sowie öffentlich zugängliche Spielplätze im Freien unter Auflagen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Nutzung und Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet werden. Ebenso können auch wieder Bibliotheken, Archive sowie Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten öffnen, wobei für die Innenbereiche dieser Einrichtungen entsprechende Verordnungen gelten.