19.05.2022
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Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE möchten kleine Gastronomiebetriebe im Flächen- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter fördern und damit Versorgungsmöglichkeiten, insbesondere entlang von Rad-, Wander-, Wasser- und Reitwegen, erhalten beziehungsweise neu schaffen. Dafür haben sie einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der am 19. Mai 2022 im Schweriner Schloss von Agrarminister Dr. Till Backhaus, unter anderem zuständig für die ländlichen Räume und die dort ansässigen klein- und mittelständischen Betriebe, vorgestellt wurde:
„MV ist weit über die Landesgrenzen hinaus als Tourismusland bekannt. Es gehört mit jährlich über 34 Millionen Übernachtungen und über acht Millionen Gästen zu den beliebtesten Urlaubsregionen Deutschlands – sowohl bei inländischen als auch ausländischen Gästen. Neben der unglaublichen Naturausstattung unseres Landes haben daran auch die zahlreichen touristischen und gastronomischen Angebote einen entscheidenden Anteil.
Künftig wollen wir noch deutlich offensiver über Unterstützungsmöglichkeiten für kleine Gastronomiebetriebe aufklären. Das ist mir eine absolute Herzensangelegenheit, denn gerade die kleine Gastronomie passt sehr gut in unsere Strategie "Regional, Bio und so schmeckt MV". Sie ist ein Stück Landeskultur und kann zudem auch einen Beitrag für den Klima- und Naturschutz leisten.
Wir haben uns in der aktuellen Förderperiode dafür stark gemacht, dass über den ELER – dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden können. Darunter fallen auch kleine Gastronomiebetriebe. Leider machen kaum Betriebe davon Gebrauch, weil sie diese Unterstützungsmöglichkeit schlichtweg nicht kennen. Erst 16 Cafés und Restaurants mit einem Zuschussvolumen von ca. 592.000 Euro haben in der aktuellen Förderperiode von der Kleinstunternehmensförderung profitiert; klassische Dorfgaststätten waren bisher nicht dabei. Ich kann daher nur alle Gastronomiebetreiber im ländlichen Raum dazu einladen, sich bei uns um eine Förderung zu bewerben, wenn sie in Ober- und Mittelzentren liegen, weniger als zehn Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchsten zwei Millionen Euro haben.
Aber auch andere Kleinstunternehmer können sich melden: Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder andere Kleinstunternehmen des Handwerks, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs. In dieser Förderperiode stehen uns für die Kleinstunternehmensförderung insgesamt etwa 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon wurden bislang ca. 4,5 Millionen Euro für 137 Anträge ausgereicht. Für das Jahr 2022 sind bislang elf Anträge mit etwa 385.000 Euro bewilligt worden. Das heißt rund 2,8 Millionen Euro stehen bis 2025 noch für Bewilligungen zur Verfügung. Wir gehen zudem ganz fest davon aus, dass dieses Förderinstrument auch in der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen wird.“