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Sofortiger Rettungshilfefonds muss das Überleben der Tourismusbetriebe sichern
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20.03.2020
Hilfe durch nicht rückzahlbare Zuschüsse – Zugang zu arbeitsmarktrelevanten Maßnahmen auch für Selbstständige erleichtert
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vor 2 Jahren | News
Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Diese gilt gemeinsam mit den Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes ab dem 1. Oktober.
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Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates sind die Änderungen des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ (kurz: Infektionsschutzgesetz) beschlossen. Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023.
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