02.11.2022
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Uwe Borchmann, Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Im Interview: Uwe Borchmann
Geschäftsführer des Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Tourismusverband MV:
Während der 29. Rügener Krankenhaustage forderte der Verband der Krankenhausdirektoren Mecklenburg-Vorpommern (VKD MV) laut verschiedenster Presseveröffentlichungen (siehe www.nordkurier.de) die Berücksichtigung der vielen Touristen im Land bei der Planung von Behandlungskapazitäten. Warum sind diese vergessen worden?
Uwe Borchmann:
Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Dr. Milski, der Vorsitzende der Landesgruppe des Verbandes der Krankenhausdirektoren MV, hat auf die Frage, inwieweit wir uns die kleinen Krankenhäuser leisten können, reagiert und mitgeteilt, dass wir auch die Verdopplung der Bevölkerung im Sommer durch Urlauber bedenken müssen. Hier kommen unsere Krankenhäuser an Kapazitätsgrenzen. Insoweit darf die Zahl der Kliniken in unserem Bundesland nicht durch einen kalten Strukturwandel reduziert werden.
TMV:
Wer ist für die Planung der Behandlungskapazitäten zuständig?
Borchmann:
Die Landeskrankenhausplanung erfolgt durch die Planungsbeteiligten in Verantwortung des Gesundheitsministeriums und der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese. Sofern über eine Planungsfrage keine Einigung zwischen den Planungsbeteiligten möglich ist, entscheidet die Ministerin in Form eines sogenannten Letztentscheides.
TMV:
Wie kann die medizinische Versorgung der Einwohner und Urlauber in der touristischen Hochsaison zukünftig gesichert werden?
Borchmann:
Indem die Krankenhäuser über angemessene leistungsunabhängige Vorhaltepauschalen unterstützt werden und gleichzeitig für die ambulante Notfallbehandlung angemessen honoriert werden.
TMV:
Welche Sofortmaßnahmen werden von der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 2. November 2022 gefordert?
Borchmann:
Ein sofortiger Rechnungszuschlag in Höhe von etwa sieben Prozent auf jede Krankenhausrechnung zum Ausgleich der außerordentlichen Inflation. Zum Jahreswechsel soll dieser dann in den Landesbasisfallwert, den Abrechnungspreis für alle Krankenhäuser im Land, integriert werden. Ebenso muss die Energiepreisbremse auch für Krankenhäuser gelten beziehungsweise durch zusätzliche Finanzmittel refinanziert werden. Sofern der Bund hier seiner Pflicht nicht nachkommen kann, muss die Landesregierung einspringen.