27.01.2022
0
2 min
Mehr Planungssicherheit und Perspektive für Kunst und Kultur / Neue Corona-Verordnung gültig bis 23. Februar 2022
Die Landesregierung hat im Gesetz- und Verordnungsblatt 5/2022 Anpassungen der geltenden Corona-Regeln für den Kulturbereich beschlossen. Zukünftig sollen Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren auch in der Ampelstufe Rot der Corona-Landesverordnung ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten können.
Bislang waren bei einer Einstufung in Rot Theater, Orchester, Kinos, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen geschlossen. Sie können jetzt auch in dieser Stufe unter strikten Hygieneregelungen ihren Betrieb weiterführen. Damit wird die Kultur in der Ampelstufe Rot vergleichbar behandelt wie andere Bereiche.
Nach den jetzt erfolgten Anpassungen gelten für die Kultureinrichtungen 2G-Plus-Regelungen, die bereits in der Ampelstufe Orange gelten. Für Vorstellungen mit Publikum in Theatern, Kinos, Orchestern gelten Abstandsregeln (mindestens Schachbrettmuster), FFP2-Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Außerdem können maximal 30 Prozent der Plätze besetzt werden, höchstens 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in Innenräumen gestattet.
Auch für Chöre und Musikensembles gibt es Änderungen. Sie können auch in Ampelstufe Rot unter Anwendung der 2G-Plus-Regel und den bekannten Hygieneregeln nicht nur Proben durchführen, sondern auch Konzerte veranstalten. Musik- und Jugendkunstschulen können auch weiter in der Ampelstufe Rot ihre Kurse anbieten, ebenso soziokulturelle Zentren.
Mit der neuen Landesverordnung wird zudem eine Gleichstellung der nicht vereinsbasierten Sportaktivitäten (z. B. Yoga-Studios) mit den Fitnessstudios in der Stufensystematik vorgenommen. Das bedeutet, dass diese sowohl in der Warnstufe Orange als auch in der Warnstufe Rot unter 2G-Plus-Regeln zugelassen sind.
Auch bei den Tanzschulen gibt es eine Änderung. Dort werden die Regeln an den vereinsbasierten Sport angeglichen. In Stufe Rot können somit feste Tanzkurse unter 2G-Plus stattfinden.
In der Gastronomie gilt ab Stufe Gelb 2G-Plus (bisher 2G) – in den anderen Stufen bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Grün (3G), Orange und Rot 2G-Plus.
Die neue Landesverordnung passt darüber hinaus die Testregelungen an die bundesrechtlichen Quarantäneregelungen an. Damit sind nicht mehr nur Personen mit Auffrischimpfung von der Testpflicht bei Angeboten mit 2G-Plus-Regeln (z. B. im Restaurant oder Fitnessstudio) befreit.
Ab dem 27. Januar kommen folgende Gruppen hinzu:
Weitere Informationen:
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 27. Januar bis 23. Februar 2022)