24.03.2020
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(STK) Die Landesregierung hat sich in der heutigen Kabinettssitzung auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel. Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Die Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Arbeitsplätze sind:
Die verschiedenen Hilfen für Unternehmen schließen sich nicht gegenseitig aus.
„Wir unterstützten mit ganzer Kraft die Unternehmen und die Beschäftigten in dieser schwierigen Situation. Es muss alles dafür getan werden, dass auch die wirtschaftlichen Strukturen und auch der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern gesund bleiben. Bei uns im Land arbeiten besonders viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen Betrieben. Deshalb setzen wir mit unserem MV-Schutzfonds einen besonderen Schwerpunkt auf Kleinst- und Kleinunternehmen. Es geht hier allein um 60.000 Unternehmen mit rund 300.000 Beschäftigten. Wir wollen helfen, wo uns das möglich ist“, erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
„Wir wollen in der schwierigen Zeit den Menschen und den Unternehmen helfen. Selbständige und Unternehmen, ob klein oder groß, müssen die Chance bekommen, nach der Krise schnell wieder auf die Beine zu kommen“, so Innenminister Lorenz Caffier.
„Wir haben einen enormen Schutzschirm gespannt, der viele Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensbereiche bei uns im Land umfasst. Wichtig ist, dass die Unterstützung bei den Menschen vor Ort ankommt. Daran arbeiten Land und Bund gemeinsam. Das bedeutet auch, dass wir an die Kleinsten, Solo-Selbständigen und kleinen Unternehmen denken. Hier macht sich der rapide Auftragswegfall in voller Wucht bemerkbar. Unser Ziel ist es, die Unternehmen am Markt zu halten, bestmöglich zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund Harry Glawe.
Der Doppelhaushalt 2020/21 wird nicht angetastet.
Zur Finanzierung des Schutzfonds und wegen der aufgrund der Corona-Krise zu erwartenden Steuermindereinnahmen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Mit der Änderung sollen zusätzliche Haushaltsermächtigungen in Höhe von 1 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon werden 700 Millionen Euro als zusätzliche Ausgabeermächtigung und 400 Millionen Euro als Bürgschaftsermächtigung zur Verfügung gestellt.
Die einnahmeseitige Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben soll durch die Inanspruchnahme einer Nettokreditermächtigung in Höhe von 700 Millionen Euro sichergestellt werden. Dazu soll auf eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zurückgegriffen werden, die für den Fall einer Naturkatastrophe vorgesehen ist (Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).
„Das ist eine historisch einmalige Situation. Nie zuvor ist die Weltwirtschaft nahezu gleichzeitig zum Erliegen gekommen und sind Steuereinnahmen so schnell weggebrochen. Es war daher weitsichtig, Rücklagen aufzubauen, die uns jetzt helfen, die Wirtschaft bei uns im Land zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern. Wir setzen jetzt alles daran, diese schwere Zeit zu überbrücken und als Gesellschaft noch stärker aus dieser Krise zurückzukommen. Wir stehen zusammen,“ erklärte Finanzminister Reinhard Meyer.
Hier finden Sie das Antragsformular des Landesförderinstitut M-V: www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Antrag-Coronahilfe-Maez-2020.pdf
Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!