21.10.2020
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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV veröffentlicht. Darin wurde unter anderem § 4 Satz 2 "Soweit eine Einreise oder ein Aufenthalt gemäß § 5 für den Betreiber erkennbar nicht gestattet ist, sind die Betreiber verpflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren." gestrichen.
Desweiteren wurde das Einreiseverbot für Personen, die aus einem innerdeutschen Risikogebiet anreisen und über eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in Beherbergungsbetrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfügen, aufgehoben.
Außerdem wurde die Quarantäneverordnung MV geändert. So müssen Personen, die aus einem innerdeutschen besonders betroffenen Gebiet (mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) einreisen und Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sich in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und die für sie zuständige Gesundheitsbehörde kontaktieren.
Beide Änderungen treten am 21. Oktober 2020 in Kraft.
Weitere Informationen: www.regierung-mv.de
Download: Lesefassung Corona-Lockerungs-LVO MV