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Lockdown Light: Tourismuswirtschaft darf nicht schon wieder zum Bauernopfer der Pandemiepolitik werden

27.10.2020

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Zu den ersten bekannt gewordenen Inhalten eines möglichen „Lockdown Light“ erklärt der Generalsekretär des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) Michael Rabe:   „Sollten sich die durchsickernden Pläne zu einem ‚Lockdown Light‘ bewahrheiten, wäre das die nächste Katastrophe für die Tourismuswirtschaft. Wenn Restaurants dichtgemacht und Veranstaltungen verboten würden, würden einmal mehr insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Tourismusbranche grundlos zum Bauernopfer der Pandemiepolitik. Belastbare Zahlen, dass unsere Betriebe zu den Pandemietreibern gehören, hat bislang niemand vorgelegt bzw. sind zumindest öffentlich nicht verfügbar. Und doch hat ein Großteil der Coronamaßnahmen – seien es Beherbergungsverbote oder Zwangsquarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, Sperrzeiten oder das schlichte wiederholte Abraten vom Reisen – unsere Branche und Kunden im Visier. Wir fordern die Politik auf, von diesen nicht nachvollziehbaren Maßnahmen auf dem Rücken der Tourismuswirtschaft abzusehen. Sollte die Politik jedoch aus pandemiepolitisch ‚übergeordneten‘ Gründen an einem solch branchenspezifischen Lockdown festhalten, sind ebenso branchenspezifische Entschädigungsgelder und Rettungsmaßnahmen für die betroffenen Betriebe, die insoweit ein Sonderopfer erbringen, ein absolutes Muss. Ansonsten wird die Mehrzahl von ihnen den Coronawinter nicht überleben.“   Am 28. Oktober 2020 um 5 nach 12 demonstrieren Veranstaltungswirtschaft, Tourismuswirtschaft und Gastronomie in Berlin im Schulterschluss für mehr Augenmaß und finanzielle Unterstützung seitens der Politik. Diese Demonstration gewinnt angesichts der dramatischen Neuigkeiten um den sich anbahnenden 'Lockdown Light' noch einmal zusätzliche Relevanz. Rabe sagte dazu: "Wir appellieren deshalb an alle Unternehmen, sich vor Ort oder beispielsweise auch in den sozialen Medien an den Protesten zu beteiligen, die parallel zu den nächsten, vorgezogenen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder stattfinden.“