Die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus ist angepasst worden. Unter anderem sind nun auch Gaststätten geschlossen zu halten, das Reisen mit Wohnmobilen ist ausdrücklich untersagt, und Zweitwohnsitze dürfen nur genutzt werden, sofern ihre Nutzung für die Ausübung einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbständigen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.