09.06.2021
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Glawe: Weichen für wettbewerbsfähige Zukunft stellen
Im Schweriner Landtag ist am 9. Juni 2021 der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen diskutiert worden. „Unser Land muss sich auch im Tourismus für die Zukunft fit machen. Wir wollen als Tourismusland wettbewerbsfähig bleiben und attraktive Angebote vorhalten. Deshalb müssen die Infrastruktur, die Mobilität in touristisch stark frequentierten Orten und die Qualität nachhaltig verbessert werden. Dabei ist es genauso notwendig, neue Wege einzuschlagen. Mit den geplanten Änderungen werden den Orten die Möglichkeiten gegeben, gästebezogen weitere Einnahmen zu generieren. Diese bleiben zweckgebunden und werden gezielt für die Verbesserung des Angebotes für den Gast eingesetzt. Die Finanzierung wird auf eine verbesserte Grundlage gestellt. Das gibt auch mehr Planungssicherheit für die Kommunen vor Ort. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.
Rechtlichen Rahmen schaffen
Als Grundlage dient die Landestourismuskonzeption und die darin definierten Strategie- und Zukunftsfelder. Sie benennt konkrete Aufgaben, die es umzusetzen gilt, wenn wir den Tourismus in MV weiter erfolgreich entwickeln wollen. „Diese betreffen beispielsweise die interkommunale Zusammenarbeit, um Infrastruktur in Zukunft nicht nur in den Orten, sondern gemeindeübergreifend aufbauen bzw. verbessern zu können. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Entwicklung neuer Mobilitätsangebote in den touristischen Regionen. Die Einführung von Gästekarten mit einem fahrpreislosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und attraktiven Zusatzleistungen führen zu einer starken Qualitätsverbesserung des touristischen Angebotes sowie zu mehr Nachhaltigkeit. Für die Umsetzung dieser Aufgaben fehlen derzeit bislang die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies betrifft vor allem die Finanzierung der interkommunalen und überregionalen Vorhaben“, so Glawe weiter.
Neue Prädikate durch Tourismusort und Tourismusregion
Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt neue Finanzierungswege für die gesamte Tourismusbranche im Land auf. Da die Leistungen dem Gast zu Gute kommen, soll die Finanzierung der Aufgaben über die gästebezogene Kurabgabe erfolgen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes. „Im Kurortgesetz werden die neuen Prädikate ´Tourismusort´ und ´Tourismusregion´ eingeführt sowie die jeweiligen notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren definiert. Die Änderung ist notwendig, damit auch Orte, die wichtige Leistungen beziehungsweise Angebote für die Touristen vorhalten und in den interkommunalen Vorhaben eine wichtige Rolle spielen, eine gästebezogene Abgabe erheben dürfen“, so Glawe.
Aktuell dürfen nur prädikatisierte Kur- oder Erholungsorte eine gästebezogene Kurabgabe erheben. Auf der Insel Usedom sind beispielsweise von 25 Gemeinden acht prädikatisiert. 17 dagegen sind nicht-prädikatisiert. Das führt zu den bekannten Defiziten bei der Infrastruktur wie teilweise kaputte Radwege, fehlende öffentliche Toiletten oder auch ein unzureichendes Kulturangebot. „Doch der Gast erwartet auch dort eine intakte Infrastruktur. Er macht nämlich nicht nur Urlaub in seinem Urlaubsort, der Kurabgabe erheben darf. Der Urlauber ist mobil und aktiv, reist herum, möchte die Insel erleben und erwartet zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basisleistungen betrifft“, machte Wirtschaftsminister Glawe im Landtag deutlich.
Prädikat Tourismusregion ist deutschlandweit neu
„Wir sind das erste Bundesland, das bundesweit gemeindeübergreifend die ‚Region‘ in die Rahmenbedingungen einführt. Es schafft für Regionen – Gemeindezusammenschlüsse oder Gemeindeämter – die Rahmenbedingungen, um sich gesamtheitlich touristisch weiterzuentwickeln. Dies steht im besonderen Einklang mit den Vorhaben der Landestourismuskonzeption. Für eine Tourismusregion ist es erstrebenswert, dass mindestens ein Kur- oder Erholungsort in dieser Region gelegen ist. Kur- und Erholungsorte verfügen über jahrelange Erfahrung im Qualitätstourismus, von der die anderen Orte in der Tourismusregion sehr gut partizipieren können“, betonte Glawe.
Unterstützung für bisher nicht-prädikatisierte Orte
In der Änderung des Kommunalabgabengesetzes werden die Verwendungsmöglichkeiten der Einnahmen aus der Kurabgabe erweitert und konkretisiert. In der derzeitigen Fassung ist die Finanzierung eines fahrpreislosen ÖPNV beispielsweise nicht explizit geregelt, ebenso wenig wie die Möglichkeit der Verwendung der Kurabgabe für die Finanzierung von Gästekarten und Marketingleistungen. „All diese Dinge sind in dem vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt. Von der Neuregelung profitieren neben den bisher nicht-prädikatisierten Orten auch die anerkannten Kur- und Erholungsorte. Corona stellt auch sie vor finanzielle Herausforderungen. Mit der Gesetzesänderung wird die Grundlage dafür geschaffen, dass sie gemeindeübergreifende Vorhaben realisieren können, die für Qualitätstourismus Voraussetzung sind“, erläuterte der Wirtschaftsminister weiter.
Die Höhe der Kurabgabe wird von den Gemeinden kalkuliert und per Satzung festgelegt. „Da es sich um eine Abgabe handelt, sind diese Einnahmen zweckgebunden. Eine Kurabgabe, für die der Gast im Gegenzug attraktive Leistungen erhält, ist in vielen Urlaubsdestinationen im In- und Ausland gängig und wird daher von den Gästen akzeptiert. Mecklenburg-Vorpommern steht im Tourismus vor großen Herausforderungen. Es liegt in unserer Hand, die richtigen Weichen für eine wettbewerbsfähige Zukunft zu stellen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe im Landtag abschließend.