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Tourismusorte und Tourismusregionen – Workshop des Wirtschaftsministeriums auf den MV-Tourismustagen

04.11.2022

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Am 20. Oktober 2022 fand im Rahmen der MV-Tourismustage in Rostock eine Session zum Thema „Tourismusorte und Tourismusregionen“ unter Leitung des Wirtschaftsministeriums MV statt. Etwa 40 Teilnehmer, darunter Bürgermeister, Kurdirektoren, Unternehmer und touristische Akteure, nahmen daran teil.

Im ersten Teil der 90-minütigen Session wurden die Fortschritte seit der Änderung des Kommunalabgaben- und Kurortgesetzes MV im Juni 2021 vorgestellt sowie die Erfahrungen aus den Modellregionen beispielhaft aufgezeigt. Knackpunktthemen sind vor allem die Anerkennung als Tourismusort oder -region, aber auch die Einführung regionaler GästeCards. Die damit verbundene Kurabgabenkalkulation, das Erstellen und Harmonisieren von Kurabgabensatzungen sowie die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten beschäftigten die teilnehmenden Gemeinden. So kam es nach dem fachlichen Input aus dem Wirtschaftsministerium und der Modellregion Insel Usedom/Wolgast im zweiten Teil der Session zu einem regen Austausch unter den Teilnehmern zu den verschiedenen Fragestellungen.

Mit Blick auf das geplante Tourismusgesetz wurden Wünsche und Erwartungen formuliert sowie diskutiert. Dazu gehörten Themen wie Tourismus als Pflichtaufgabe, die Überführung des Modellregionenprozesses in Destinationsentwicklungsprozesse, das Verhältnis zwischen Tourismusorten und staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten, Qualitätsansprüche aus Gäste- und Branchensicht sowie die Finanzierung des Tourismus über eine gäste- und unternehmensbezogene Abgabe.

Die Erkenntnisse aus den Modellregionen sowie die Praxiserfahrungen der anwesenden Teilnehmer gaben wichtige Impulse und Rückschlüsse für die Inhalte des geplanten Tourismusgesetzes MV.

Direkt aufgegriffen wurde der Wunsch vieler Gemeinden, bezüglich der Kurabgabenthematik tiefergehende Informationen zu erhalten. Hierzu soll es in den kommenden Monaten weitere Beratungsworkshops mit einer Kommunalberatung geben, um den Bürgermeistern und Verantwortlichen vor Ort konkrete Hilfestellungen zur Kurabgabenerhebung anzubieten.