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Wirtschaftsministerium verlängert die Unterstützung für ausländische Berufspendler bis Ende Juni 2021

30.04.2021

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Rudolph und Dahlemann: Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit © Unterstützung für ausländische Berufspendler verlängert

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Über ihren Arbeitgeber erhalten sie vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und müssen nicht ständig pendeln. „Das Pendlerprogramm wird ab dem 1. Mai 2021 und bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Einstufung als Risikogebiet führt bei den ausländischen Pendlern in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass sie pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen bzw. Testverpflichtungen unterliegen, die ihnen ein Pendeln zwischen Hauptwohnsitz im Ausland und Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pandemiebedingt erschweren. Hier wollen wir weiterhelfen. Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern“, erläuterten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph sowie Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann am 30. April 2021 gemeinsam in Schwerin.

Arbeitsfähigkeit der Betriebe sichern

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Bis Anfang April sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 687 Anträge (zuzüglich 274 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 5.479 Pendler und 434 Angehörige eingegangen. Bewilligt wurden bisher 594 Anträge (zuzüglich 259 Verlängerungsanträge) mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 6,05 Millionen Euro. „Ziel ist es, durch die Unterstützung, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren“, erläuterten die Staatssekretäre Rudolph und Dahlemann abschließend.

Anträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 30. Juni 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss