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Zum Schutz Ihrer Lieben: Verzichten Sie auf Verwandtenbesuche

27.03.2020

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Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen gilt es, soziale Kontakte einzuschränken und andere zu schützen. Deshalb hat die Landesregierung eine Reihe von teils einschneidenden Maßnahmen getroffen. Der Staat kann jedoch den Bürgerinnen und Bürgern ihre individuelle Verantwortung nicht abnehmen.

© Oma und Enkeltochter staunen über Bernstein, Foto: TMV/Werk 3

Innenminister Lorenz Caffier appelliert deshalb noch einmal eindringlich mit Blick auf das bevorstehende Wochenende und die Osterferien:

„Verwandtenbesuche sind in Zeiten einer Pandemie grundsätzlich zu vermeiden. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest, und auch wenn es schwer fällt. In dieser Phase der Pandemie kann es nur diese einfache, rationale Entscheidung geben. Familienbesuche kann man nachholen. Jetzt müssen wir, Staat und Bürger gemeinsam, alles tun, um Menschenleben zu retten."

Wenn es sich aus triftigem Grund nicht vermeiden lässt, gilt folgendes:

"Wir raten in Zeiten einer Pandemie von Familienbesuchen dringend ab. Gefährden Sie nicht Ihre Liebsten und tragen Sie nicht das Virus unbewusst in Ihre Familie. Verzichten Sie deshalb auf diese Privatreisen, auch zum Osterfest."

Wenn ein Privatbesuch aus triftigem Grund zwingend erforderlich ist, beachten Sie folgendes:

  • Ein Besuch von Angehörigen der Kernfamilie ist möglich. Es sei denn, der Besucher/die Besucherin kommt aus einem Risikogebiet.
     
  • Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel.
     
  • Der Besuch bei einem Mitglied der Kernfamilie in Mecklenburg-Vorpommern ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner möglich, sofern häusliche Gemeinschaft besteht.

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