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Antragstellung bei Härtefallhilfen

22.03.2023

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Meyer: Frist bis zum 26. April 2023 verlängert

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit © Antragstellung bei Härtefallhilfen

Die Antragsfrist für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders hohen Energiekosten im Jahr 2022 wurde verlängert. „Bis zum 26. April 2023 können Unternehmen weiter Anträge stellen. Bei dem Programm geht es darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen. Dabei wollen wir betroffene Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konkret unterstützen. Mit der Verlängerung der Antragsfrist wollen wir auch denjenigen Unternehmen noch die Möglichkeit geben, einen Antrag zu stellen, die bisher noch nicht alle Unterlagen für das Vorjahr vorliegen hatten,“ sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch. Die Antragsfrist wäre am Mittwoch, den 22. März 2023 ausgelaufen.

Bislang rund 40 Anträge eingegangen

Seit Mitte Februar 2023 können KMU beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „In der ersten Antragsrunde sind circa 40 Anträge eingegangen. Die Antragsteller kommen aus den verschiedensten Branchen, vorwiegend mit Schwerpunkten in den Bereichen Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in dem Bereich Lebensmittelverarbeitung“, so Meyer weiter. „Die eingehenden Anträge wurden zunächst im LFI erfasst, nach Ende der ersten Antragsfrist starten nun die Bewilligungen und Auszahlungen. Alles in allem werden für die Anträge aus der ersten Antragsrunde voraussichtlich rund 165.000 Euro aus dem Härtefallfonds des Landes ausgereicht werden“.

Unterstützung für die heimische Wirtschaft

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Als Härtefall gilt, wenn sich die Preise für Gas/Strom oder die Ausgaben für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Kohle, oder Holz/Pellets bereits im vergangen Jahr mindestens verdreifacht haben gegenüber 2021. Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein.

Bis zu 50 Millionen Euro für besondere Härtefälle

In Mecklenburg-Vorpommern sollen für besondere Härtefälle insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden: bis zu 20 Millionen Euro vom Bund für seine sogenannte KMU-Härtefallregelung, 20 Millionen Euro vom Land, mit denen die Regelungen des Bundes verstärkt oder eigene Regelungen finanziert werden können sowie weitere zehn Millionen Euro für Härtefalldarlehen bei Materialpreissteigerungen und Lieferkettenstörungen. Darüber hinaus übernimmt das Land Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Kreditfinanzierungen, um die Liquidität der Wirtschaft zu sichern.

Informationen zum Antragsverfahren

Die schriftlichen Anträge können formgebunden beim Landesförderinstitut eingereicht werden.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.lfi-mv.de/foerderfinder/haertefallhilfen-energiemehrkosten-kmu.