21.03.2023
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Ab dem 01.01.2023 gilt das neue Verpackungsgesetz. Dies besagt, dass jegliche gastronomische Betriebe wie Restaurants, Imbisse und Caterer verpflichtet sind, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Kleine Betriebe müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen. Diese Maßnahme dient dazu, das Verpackungsmüllaufkommen zu verringern und so die Umwelt zu schonen.
Im Rahmen einer kostenfreien digitalen Informationsveranstaltung möchten wir Sie am 14. April 2023 von 10.00 bis 11.30 Uhr über den Inhalt der geltenden Mehrwegangebotspflicht informieren. Dafür wird Ihnen Franziska Beez von der Initiative plastikfreie Stadt den Inhalt der neuen Pflicht, Lösungsansätze sowie einen Überblick über gängige Mehrwegsysteme vorstellen.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Merle-M. Müller
Qualität & Nachhaltigkeit
Regionalmanagerin Insel Usedom
m.mueller@auf-nach-mv.de
+49 151 52335987