11.02.2021
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Videoschaltkonferenz am 10. Februar 2021 einen weiteren Beschluss zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
Empfohlen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verpflichtend, das Tragen von medizinischen Masken – sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich hat Priorität. Reduzierung der Kontakte, Ermöglichen von Homeoffice.
In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten.
Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate).
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 3. März 2021 erneut beraten.
Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 10. Februar 2021