23.03.2021
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Videoschaltkonferenz am 22. März 2021 weitere Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen.
Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
Die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse wird umgesetzt und die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, unter anderem die Kontaktbeschränkung auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, treten wieder in Kraft (siehe Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 10. Februar 2021).
Zusätzliche Maßnahmen für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, unter anderem Ausgangs- und verschärfte Kontaktbeschränkungen, wurden festgelegt.
Zu Ostern soll eine "Erweiterte Ruhezeit" gelten. So soll der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden. #WirBleibenZuHause
Auch durch den Einsatz von MV ist zumindest erreicht worden, dass Tourismus und andere stark betroffene Bereiche zusätzliche Hilfen erhalten sollen: Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.
Zum Ergebnis dieser Videoschaltkonferenz sagte Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern: "Die Tourismusbranche fällt von einer Enttäuschung in die nächste. Sie bringt die größten Opfer und verliert zusehends Perspektiven, Personal und zum Teil die Existenz. Ein Erkenntnis bringender, abgesicherter Modellweg der am stärksten betroffenen norddeutschen Bundesländer ist nicht gewählt worden. Es müssen nun neue Hilfen im Sinne von Entschädigungen her. Die an Fixkosten orientierten Programme reichen nicht, um die Not zu lindern und Arbeitsplätze zu retten. Dem Tourismus und dem Land drohen ein böses Erwachen."
Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 22. März 2021