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Bundestag und Bundesrat beschließen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

19.11.2020

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Klare Entscheidungsgrundlagen bei der Pandemiebekämpfung, zielgenaue Hilfen für Krankenhäuser, mehr Schutz für Risikogruppen und eine bessere Unterstüzung erwerbstätiger Eltern – das sind die wichtigsten Ziele des „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das am 18. November 2020 der Bundestag in 2./3. Lesung und der Bundesrat in einer Sondersitzung beschlossen haben. 

Das Gesetz soll voraussichtlich am 19. November 2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen: www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/4-quartal/3-bevoelkerungsschutzgesetz.html