18.11.2020
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Heute wird der Deutsche Bundestag mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschließen. Der neu eingefügte § 28 a wird Regelungen enthalten, die weitreichende Einschränkungen für die Tourismusbranche zur Folge haben können. Dazu erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), Norbert Kunz: „Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist kritikwürdig. Mit dem neuen §28 a werden Maßnahmen wie Reise- und Beherbergungsverbote, Veranstaltungsverbote, Gastronomieschließungen, ja sogar Transportverbote gesetzlich als Schutzmaßnahmen im Pandemiefall festgeschrieben. Der Gesetzgeber versäumt es aber, diese Schutzmaßnahmen anhand von Kriterien abzustufen. Bei diesem völlig übereilten Gesetzgebungsverfahren ist nicht einmal ein Mindestmaß an parlamentarischen Gepflogenheiten eingehalten worden. Obwohl der Deutschlandtourismus zu den am stärksten betroffenen Branchen zählt, wurde der Deutsche Tourismusverband nicht angehört. Nicht einmal der Tourismusausschuss des Bundestages konnte das Gesetz formal mitberaten, sondern wurde nur über eine gutachtliche Stellungnahme beteiligt. Wir sind froh, dass zumindest einige unserer Kritikpunkte, die wir in einem Brief gegenüber den Fraktionsvorsitzenden und dem Bundestagsgesundheitsausschuss geäußert haben, aufgenommen wurden. Dennoch: Die Tatsache, dass die betroffenen Branchen keine Gelegenheit bekommen haben, ihre Bedenken in den Ausschüssen vorzutragen, bleibt ein Makel in diesem Gesetzgebungsverfahren. Der Deutschlandtourismus steht nun de facto zum 2. Mal komplett still. Jede Woche Stillstand kostet 1,8 Mrd. Euro an Umsatzverlusten. Viele Betriebe sind in existentiellen Schwierigkeiten. Es geht mittlerweile um das blanke Überleben für die Unternehmen. Die Bundesregierung hat Novemberhilfen versprochen, um den Betrieben zu helfen. Aber die Hilfen sind immer noch nicht da. Statt Ankündigungspolitik muss endlich gehandelt werden. Die Folgen für den Deutschlandtourismus wären sonst katastrophal.“