Dauerhaft sieben Prozent Mehrwertsteuer
22.12.2025
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Politik schafft Steuergerechtigkeit für die Gastronomie / Bundesrat beschließt ab 2026 reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen / historischer Erfolg für das Gastgewerbe
Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Damit endet eine jahrelange steuerliche Ungleichbehandlung und Essen wird zukünftig gleich besteuert – egal wo und durch wen produziert, egal wo, durch wen und wie verkauft, egal wo und wie verzehrt.
Für das Gastgewerbe ist die Entscheidung ein historischer Erfolg. „Die dauerhaften sieben Prozent waren längst überfällig und sind ein starkes Signal für tausende gastronomische Betriebe und ihre Beschäftigten“, erklärt Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern. Die Maßnahme stelle Steuergerechtigkeit und fairen Wettbewerb her und sichere Existenzen, Arbeitsplätze sowie gastronomische Vielfalt in den für den gesellschaftlichen Zusammenhalt so wichtigen öffentlichen Wohnzimmern.
Gerade vor dem Hintergrund massiv gestiegener Kosten für Energie, Personal und Lebensmittel verschafft die Steuerentlastung der Branche dringend benötigten Handlungsspielraum. Seit dem Vor-Corona-Niveau verzeichnet die Gastronomie Umsatzeinbußen von rund 17,4 Prozent. Die reduzierte Mehrwertsteuer könne diese Verluste zwar nicht vollständig ausgleichen, aber spürbar abmildern.
Die Entscheidung ist das Ergebnis jahrelanger, geschlossener Interessenvertretung des DEHOGA auf Bundes- und Landesebene. Mecklenburg-Vorpommern spielte dabei eine zentrale Rolle. „Unser ganz besonderer Dank für die wertvolle und konsequente Unterstützung gilt unserer Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Durch ihre klare Haltung und öffentliche Positionierung, durch den unterstützenden Landtagsbeschluss und einen eigenen Bundesratsantrag Mecklenburg-Vorpommerns zur Einführung der Absenkung der Mehrwertsteuer war Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Bayern Vorreiter für diese Entscheidung“, so Schwarz.
Auch Matthias Dettmann, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, betont die Tragweite des Beschlusses: „Die dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen ist der größte Erfolg des DEHOGA in den vergangenen Jahren. Sie bestätigt, dass unsere Stimme politisches Gewicht hat und stärkt die Zukunftsfähigkeit unserer Mitgliedsbetriebe.“
Die Bedeutung der Entscheidung reicht weit über einzelne Betriebe hinaus. Das Gastgewerbe ist Jobmotor, Wirtschaftskraft und sozialer Anker – insbesondere in einem Tourismusland wie Mecklenburg-Vorpommern. Zudem profitieren Gemeinschaftsgastronomie und Caterer, die täglich Millionen Menschen in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen versorgen.
Mit der einheitlichen Besteuerung von Speisen mit sieben Prozent schafft die Politik Planungssicherheit, Fairness und neue Zuversicht für eine Branche, die seit Jahren unter hohem Druck steht.