04.04.2022
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Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes am 11. Juni 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die neuen Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion" bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.
Anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremdenverkehrsabgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.
Vorteil der gästebasierten Kurabgabe
Diese Gesetzesänderungen eröffnen neue Möglichkeiten für die touristische Entwicklung des Urlaubslandes Mecklenburg-Vorpommern: Die Berechtigung zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe ermöglicht Orten eine bessere Finanzierungsgrundlage für die touristische Entwicklung, wie beispielsweise die Verbesserung des touristischen Mobilitätsangebotes. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit neuen Prädikat "Tourismusregion" die orts-, gemeinde- und ämterübergreifende Zusammenarbeit.
Die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basisleistungen betrifft – auch außerhalb der Kur- und Erholungsorte. Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.
Erhebungsbogen für Tourismusorte und -regionen sind zu finden unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Tourismus/Tourismusorte-und-Tourismusregionen.