01.09.2025
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Die neue EU-Kurzzeitvermietungsverordnung soll den wachsenden Ferienwohnungsmarkt transparenter machen. Sie betrifft Ferienwohnungen und -häuser, die über spezialisierte Online-Plattformen vermittelt werden.
Ziel ist es, Daten zwischen Gastgebenden, Plattformen, Kommunen, Behörden und Statistikämtern auszutauschen. Bis Mai 2026 soll die Verordnung in Deutschland durch das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz umgesetzt werden. Jede Kommune entscheidet dabei selbst, ob sie die Verordnung anwendet. Nur Kommunen mit Zweckentfremdungsregelungen müssen teilnehmen.
Kernstück der Verordnung ist ein digitales Registrierungsverfahren, über das Gastgeber ihre Ferienunterkünfte bei der zuständigen Kommune registrieren. Der Deutsche Ferienhausverband und der Deutsche Tourismusverband setzen sich für ein bundesweit einheitliches Verfahren ein. Nur so lässt sich eine praktikable, bürokratiearme Umsetzung sicherstellen. Die Bundesländer sind gefordert, einen Flickenteppich aus 16 unterschiedlichen Prozessen und Registrierungsnummern-Formaten zu vermeiden.
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