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Geforderte Osterregeln an den Bund-Länder-Beschluss angepasst

17.02.2022

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Mit den Ergebnissen der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 hat der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern die von der Tourismusbranche des Bundeslandes verfassten und im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar 2022 veröffentlichten Osterregeln angepasst. 

© Tourismusbranche MV aktualisiert Osterregeln, Foto: TMV

So sollten die vorgeschlagenen Regeln für einen sicheren Urlaub in MV schon ab dem 4. März 2022. Dazu zählt unter anderem eine 3G-Pflicht für alle ab zwölf Jahre bei Anreise und mit dem Verzicht auf einen Anreisetest, ausgenommen Ungeimpfte.

Des Weiteren wird erneut die Vereinfachung der MV-Ampel gefordert. Die Indikatoren zur risikogewichteten Einstufung des Infektionsgeschehens (Ampel- Kriterien), die maßgeblich für die Stufenzuordnungen sind, müssen überarbeitet wer

Außerdem wird eine EU-weit einheitliche Gültigkeitsdauer von Zertifikaten gefordert.

Das aktualisierte PDF-Dokument enthält ebenfalls einen tabellarischen Überblick über die geforderten Corona-Maßnahmen in den einzelnen Bereichen.

Download: Osterregeln