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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ soll nicht gekürzt werden

05.07.2023

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Statement des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit © Statement zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Das Bundeskabinett hat am 5. Juli 2023 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Entgegen bisheriger Diskussionen soll es nicht zu einer Kürzung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kommen.

Dazu Wirtschaftsminister Reinhard Meyer:

„Die GRW bildet das zentrale Element der regionalen Strukturpolitik in Deutschland. Mit ihr werden Investitionen von Unternehmen oder kommunale wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert, um strukturschwache Regionen zu stärken und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen. Damit ist die GRW eine Art Multifunktionstool für die große Herausforderung der Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie ist das entscheidende Förderinstrument. Eine Kürzung würde Mecklenburg-Vorpommern wie viele Bundesländer ebenso im Aufholprozess um die Stärkung strukturschwacher Regionen und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet empfindlich treffen. Es hätte die reale Gefahr bestanden, dass aktuell vorgestellte Investitionsvorhaben nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Dies würde das Investitionsgeschehen innerhalb des Landes insgesamt und damit die volkswirtschaftliche Werterhaltung zurückgehen lassen.

Ein erster Schritt ist getan. Gleichwohl muss dieses Teilergebnis noch den parlamentarischen Abstimmungsprozess überstehen. Die Landesregierung wird diesen Prozess weiterhin bestmöglich begleiten und für eine solide Finanzausstattung der GRW streiten.“

Die Zielstellungen der GRW sind:

  1. Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen und Wachstum und Wohlstand zu erhöhen,
  2. Standortnachteile auszugleichen und
  3. Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur zu beschleunigen.

Die ausgewählten Fördervorhaben werden durch den Bund und die Länder jeweils zu gleichen Teilen finanziert. So stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 120 bis 130 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.


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