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Infrastruktur und Bildung für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

01.03.2025

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Eine gerechte Infrastruktur und Bildungsangebote sind essenziell für gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit. Durch barrierefreie Zugänge, finanzielle Unterstützung und gezielte Fördermaßnahmen können alle Menschen von Bildung und öffentlicher Infrastruktur profitieren.

Barrierefrei in Mirow auf der Schlossinsel © TMV/Wegener

Barrierefreie Infrastruktur – selbstbestimmte Teilhabe im Alltag ermöglichen

Barrierefreie Infrastruktur ist die physische Grundlage für eine inklusive und gerechte Gesellschaft. Ob Mobilität, Bildung, Freizeit oder Verwaltung – der Alltag darf keine Hürden darstellen. Ein barrierefreies Umfeld sorgt dafür, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigt am sozialen Leben teilhaben können. Kommunen können durch gezielte Maßnahmen in öffentlichem Raum, Verkehr, Gebäuden und Angeboten zeigen, dass Inklusion nicht nur ein Ziel, sondern gelebte Praxis ist.

Praxisbeispiele:

  • Rollstuhlgerechte Bushaltestellen, Gehwege und Querungshilfen, mit taktilen Leitsystemen für sehbehinderte Menschen.
     
  • Barrierefreie öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Bürgerzentrum, Museen), inkl. automatischer Türen, Aufzüge, Beschilderung.
     
  • Inklusive Spielplätze oder Freizeitangebote mit Zugang für Kinder mit und ohne Behinderungen.
     
  • Bildungseinrichtungen mit inklusiver Ausstattung, z. B. höhenverstellbare Tafeln, akustische Unterstützungssysteme.
     

Impulse und Beispiele: