16.12.2021
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Geänderte Corona-LVO gültig vom 16. Dezember 2021 bis 13. Januar 2022
Die Landesregierung hat weitere Änderungen der Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 78/2021 veröffentlicht.
Unter anderem sind Personen, bei denen die Auffrischungsimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt, von der Testpflicht befreit.
Die Regelungen, die in der bisherigen Corona-Verordnung ab Stufe 3 bis 15. Dezember 2021 galten, zum Beispiel Schließungen von Clubs, Diskotheken, 2G im Einzelhandel, Regelungen für Schwimmbäder und weiteres wurden mit der jetzt vorliegenden Verordnung bis 19. März 2022 verlängert.
Darüberhinaus gibt es weitere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte für zum Beispiel private Zusammenkünfte.
Download: Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 78/2021