04.01.2021
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Martin: Wir unterstützen in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität
Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern können in der Corona-Pandemie eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium im Jahr 2021 neu auf. Soloselbstständige im Kulturbereich können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Überbrückungsstipendium wird über den MV-Schutzfonds Kultur finanziert, der im Jahr 2021 weitergeführt wird.
„Mit dem Überbrückungsstipendium wollen wir Soloselbstständige zusätzlich unterstützen“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist es eine schwere Zeit, weil ihnen Räume und Gelegenheiten fehlen, um sich kreativ zu entfalten und sich zu präsentieren. Mit dem Stipendium ermöglichen wir, dass sie Ideen und Konzepte entwickeln, trainieren, proben und üben können bis Engagements, Präsentationen vor Publikum und Veranstaltungen wieder möglich sind. Wir unterstützen gerade auch in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität im Land“, betonte Martin.
Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezember-Hilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung). Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben. Zu den Anspruchsberechtigten zählen freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.
„Mit der Neuauflage des Überbrückungsstipendiums zeigt die Landesregierung, wie wichtig ihr das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte die Kulturministerin. „Das Stipendium ist eine wichtige zusätzliche Hilfe und dient dem Erhalt und der Pflege unserer Kulturszene und der künstlerischen Produktivität. Gerade freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sind von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Seit vielen Monaten schon ist ein großer Teil von ihnen in der Ausübung ihrer Kunst erheblich eingeschränkt, was für sie eine existenzbedrohende Situation ist. Mit der Neuauflage des Stipendiums verbinde ich die Hoffnung, dass viele freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen und diese Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Martin.
Die Fördergrundsätze finden Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf der Internetseite des Landesförderinstitutes (LFI M-V). Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit. Ein Antrag für das neue Überbrückungsstipendium muss bis spätestens 31. März 2021 (Posteingang beim LFI M-V) gestellt werden.