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Neuauflage der Neustart-Prämie

07.12.2021

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Meyer: Konkrete Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte

Die Corona-Pandemie hat die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern ansteigen lassen. „Kurzarbeit ist ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern. Sie ist aber für die betroffenen Beschäftigten mit Einkommensverlusten verbunden. Um einen Teil der Einkommensverluste zu kompensieren, legt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Neustart-Prämie ab 1. Januar 2022 neu auf. Mit der Neustart-Prämie beteiligt sich das Land an Sonderzahlungen, die Arbeitgeber ihren besonders von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten zahlen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer, am Dienstag in Schwerin. Gleichzeitig mahnte der Minister den Bund an, auch die in der Corona-Krise erhöhten Fördersätze von 70/77 Prozent und 80/87 Prozent bis 31. März 2022 fortzuführen. „Corona endet nicht am 31. Dezember 2021, nur weil die Verwaltung dies so festlegt. Wir brauchen die volle Unterstützung, so lange die Krise da ist.“

Neuauflage startet im Januar

In der Neuauflage sollen für Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent im Zeitraum Januar bis März 2022 200 Euro pro Monat gezahlt werden. „Das ist konkrete Unterstützung für die Beschäftigten in den Unternehmen. Die Prämie ist auch ein Beitrag, um die heimische Wirtschaft zu unterstützen“, betonte Wirtschaftsminister Meyer. Die erste Auflage des Programms betraf die Kurzarbeit im Zeitraum April 2020 bis März 2021 und von April bis Juni 2021. Die Antragsfrist ist am 31.Oktober 2021 abgelaufen. Es sind rund 1.590 Anträge im Rahmen der Neustart-Prämie gestellt worden. „Bisher haben mehr als 11.600 Beschäftigte profitiert – vor allem im Gastgewerbe. Mit den geplanten Beträgen wird insbesondere bei geringen Einkommen eine deutliche prozentuale Aufstockung erreicht“, so Meyer weiter. In den Bereichen Gastgewerbe (rund 2,5 Millionen Euro für knapp 6.000 Beschäftigte), verarbeitendes Gewerbe (0,37 Millionen Euro für rund 1.400 Beschäftigte) und Handel inklusive Instandhaltung (rund 0,35 Millionen Euro für rund 930 Beschäftige) wurden bisher die meisten Prämien ausgezahlt.

Antragsunterlagen

Die Anträge sind bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars sowie ergänzend schriftlich im Original einzureichen. Anträge können ab dem 1. März 2022 rückwirkend für abgelaufene Unterstützungsmonate gestellt werden. Die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen können bei der GSA im Internet unter www.gsa-schwerin.de abgerufen werden.

Land unterstützt heimische Wirtschaft

Bei der vom Bund eingeführten Überbrückungshilfe IV ab dem 1. Januar 2022 ist es wichtig, dass die Gelder schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. „Für die Unternehmen ist entscheidend, dass die Hilfe dann ankommt, wenn sie gebraucht wird“, so Meyer. „Da dies durch den Bund in der Vergangenheit nicht immer zeitnah gewährleistet werden konnte, werden wir als Land den Unternehmen anbieten, die Fördersumme teilweise vorzufinanzieren, damit sie mehr Sicherheit gewinnen.“ Auch hier wird die Antragstellung über die GSA erfolgen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer machte auch auf bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam. Hierzu zählt der Härtefallfonds. Um Unternehmen zu unterstützen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme in wirtschaftlicher Not sind, haben Bund und Länder Härtefallhilfen aufgelegt, mit denen betriebliche Ausgaben bezuschusst werden. „Das Programm ist offen für Unternehmen, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben und für Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Darüber hinaus wurde vom Wirtschaftsministerium bereits die Zins- und Tilgungsfreiheit der Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate bis mindestens zum 31. März 2022 verlängert.

Darüber hinaus soll Kurzarbeit bei Auszubildenden vermieden werden. Aktuell bezuschusst der Bund im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bei Betrieben mit erheblichem Arbeitsausfall die Ausbildungsvergütung. Nach derzeitigem Stand endet die Förderung am 31. Dezember 2021. „Für den Fall, dass der Bund seine Förderung nicht verlängert, prüft das Land seinerseits eine Neuauflage der Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit ab dem 1. Januar 2022“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.