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Öffentliches Interessenbekundungsverfahren „Erbbaurechtliche Verpachtung Schabernack“ der Barlachstadt Güstrow

19.12.2023

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Einreichung der Interessenbekundung ist bis zum 25. Februar 2024 um 12:00 Uhr möglich.

Öffentliches Interessenbekundungsverfahren „Erbbaurechtliche Verpachtung Schabernack“, Foto: Barlachstadt Güstrow

Die Barlachstadt Güstrow hat ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur „Erbbaurechtlichen Verpachtung Schabernack“ ausgeschrieben. Das Verfahren dient der Ermittlung des Interessenkreises sowie der Auswahl geeigneter Interessenten für die erbbaurechtliche Verpachtung der Liegenschaft Schabernack. Bei der Liegenschaft Schabernack handelt es sich um eine Teilfläche im Großraum Güstrow, mit einer Größe von 16.600 Quadratmetern, die als Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen – ausgewiesen ist.

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Investoren, Projektentwickler und gewerbliche oder private Bauherren. Die Barlachstadt Güstrow behält sich das Recht vor, das Verfahren ohne Angabe von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.

Die Einreichung der Interessenbekundung ist bis zum 25. Februar 2024 um 12:00 Uhr möglich.

Ausführliche Informationen sind unter https://www.kip.net/mecklenburg-vorpommern/guestroew/gewerbe/Gewerbeimmobilie_H8186277 zu finden.


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