05.05.2020
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„Lebendes Dokument“ beruht auf dem zu Ostern veröffentlichten Strategiepapier / Geregelter Neustart in bis zum Sommer laufenden Phasen vorgeschlagen
+++ Download: Diskussionsgrundlage zur Umsetzung des Phasenmodells | Version 1.3 | Stand 5. Mai 2020 +++
+++ Download: Diskussionsgrundlage zur Umsetzung des Phasenmodells | Version 1.0 | Stand 23. April 2020 +++
Schrittweise Öffnung des Tourismus ab Anfang Mai: Der Landestourismusverband und der Dehoga Mecklenburg-Vorpommern haben auf der Grundlage ihres am Ostermontag veröffentlichten Strategiepapiers „Lösungsskizze für den Neustart des Tourismus in MV“ ein konkretes, nach Angebotskategorien und Personengruppen detailliertes Szenario für den Neubeginn im Tourismus erarbeitet und der Landesregierung am 22. April 2020 an die Hand gegeben. Die Erarbeitung basiert auf knapp 80 schriftlichen Stellungnahmen von Organisationen und Unternehmen aus der Branche, die bei den Verbänden in den letzten Tagen eingegangen sind. Enthalten sind in dem „lebenden Dokument“ auch Überlegungen zu Schutz- und Hygienevorkehrungen für einzelne Bereiche sowie erste Einschätzungen zu Risiken bestimmter Maßnahmen. Neben den Phasen zum Wiedereinstieg mit klar definiertem Startdatum sprechen sich die Verbände zudem für ein Sonderhilfeprogramm für den stark betroffenen und für das Land außergewöhnlich wichtigen Tourismus aus, um im Bestand gefährdete Unternehmen und Arbeitsplätze auch für die Zeit nach der Corona-Krise zu sichern.
„Wir brauchen jetzt mehr Klarheit über die ersten Schritte der Lockerung und berechenbare Perspektiven für Tourismuswirtschaft, Bevölkerung und Gäste. Große Teile der Branche befinden sich in ärgsten Nöten. Nach der letzten Entscheidung zwischen Bund und Ländern hat es einen Stimmungsumschwung gegeben, weil kein Fahrplan oder Ansatz für Tourismus und Gastgewerbe in Aussicht gestellt wurde“, erklärte Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Tourismusverbandes MV. Er zeigte sich zugleich dankbar für das Angebot der Landesregierung, das Thema Tourismus in einer gesonderten Task Force und Gesprächsrunde zu behandeln, die auch im Neustart-Papier der Verbände gefordert wurde. Man setze auf eine gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise von Politik, Verbänden und Wirtschaft.
Der Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, erklärte: „Es ist kurz vor Zwölf. Wir fordern Sicherheit und einen Wiedereinstieg für unsere Unternehmen und für unsere Mitarbeiter und dringend eine Perspektive für einen Öffnungstermin für unsere Hotels, Gaststätten, Cafés, das Gastgewerbe und den Tourismus. Die Branche hat ihre Arbeit dafür gemacht und setzt nun auf die richtigen politischen Entscheidungen.“
Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit in Phasen richtig skalieren / Probephase ab 1. Mai
Alle ausgearbeiteten Punkte zum geregelten Neustart ab 1. Mai stehen unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes. „Die Verantwortung und Herausforderung ist es, hier richtig zu skalieren. Rückfälle und Verschärfungen sollten unbedingt vermieden werden“, ergänzte Woitendorf. Ausgegangen wird von einer schrittweisen und behutsamen Wiederöffnung touristischer Betriebe sowie eines Stück für Stück erweiterten Kreises potenziell reisender Personengruppen, beginnend bei den Einheimischen.
Gerechnet wird dabei auch mit einer allmählichen Lockerung des aktuell geltenden bundesweiten Verbots von touristischen Reisen, sodass auch Gäste aus anderen Regionen wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen könnten, gegebenenfalls per Sonderregelung zwischen einzelnen Bundesländern. Pauschale Quoten und Abstufungen nach Beherbergungsarten werden von den Verbänden nicht empfohlen. Spätestens zu den Sommerferien soll idealerweise ein Öffnungszustand erreicht sein, der es den allermeisten touristischen Unternehmen im Land ermöglicht, unter den Rahmenbedingungen der Pandemie wirtschaftlich zu arbeiten. „Alles andere führt in die Katastrophe“, ergänzte Lars Schwarz.
Der Wiederbeginn ist in Phasen unterteilt: Phase 1a läuft vom 4. Mai bis einschließlich Christi Himmelfahrt, Phase 1b bis einschließlich Pfingsten, Phase 2a bis zum Beginn des Sommerferienkorridors am 20. Juni und Phase 2b schließlich innerhalb der Sommerferien. Dem Vorschlag gemäß sollte in einer so genannten Phase 0 bereits das verlängerte Wochenende nach dem 1. Mai für eine probeweise Öffnung der Gastronomie im Land genutzt werden. Auch beispielsweise Vermieter von Rädern, Booten oder Kanus könnten das verlängerte Wochenende für Tagesleihen nutzen.
Berechnung zum Volumen von Reisenden im eigenen Bundesland: Ein Viertel der üblichen Menge
Berechnet worden ist im Zusammenhang mit der bundesweiten Einschränkung des Reisens auch das Volumen möglicher und in dieser Situation anzunehmender Reisen von Mecklenburgern und Vorpommern im eigenen Land in den ersten Phasen. Demnach könnten in einem realistischen Szenario für Mai und Juni etwas mehr als zwei Millionen Übernachtungen von Menschen aus MV zu Stande kommen – etwa ein Viertel der üblichen Menge. „Dies zeigt, dass wir nicht lange und längst nicht vollständig aus der Kraft des eigenen Landes leben können. Die ersten Phasen können daher natürlich nur ein Anfang sein“, sagte Tobias Woitendorf.
Sonderhilfeprogramm für den Bestand von Unternehmen nach der Krise gefordert
Der Tourismus war – so DEHOGA und Tourismusverband – als eine der ersten Branchen von den Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zur Eindämmung des Corona-Virus betroffen, und er wird auch bei leichten Lockerungen langfristig betroffen sein. Sofern im Sommergeschäft nicht die nötigen Umsätze gemacht werden können, drohen viele Unternehmen im weiteren Verlauf der Krise und des Jahres trotz der aktuellen staatlichen Hilfsmaßnahmen in existenzielle Gefahr zu geraten. Aktuell muss bei der erwartbaren Fortdauer der virusbedingten Einschränkungen damit gerechnet werden, dass jeder dritte Betrieb ohne zusätzliche Unterstützung die Krise wirtschaftlich nicht überleben wird. Daher bedarf es aus Sicht der Tourismusbranche der dringlichen Auflegung eines Sonderhilfeprogramms für die Tourismuswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern über die bisherigen staatlichen Hilfen hinaus.
Dieses sollte sich neben den privatwirtschaftlichen Unternehmen im Land gleichermaßen an touristische Organisationen wie auch kommunale Tourismusbetriebe richten. „Die umfangreichen touristischen Leistungsketten mit vielen Betrieben, Tourismusstrukturen sowie deren Handlungsfähigkeit müssen im Sinne der davon lebenden Menschen erhalten bleiben. Gastronomie, Hotellerie und alle anderen touristischen Betriebe sind essenziell für regionale Wirtschaftskreisläufe in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärte Lars Schwarz abschließend.