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Landesregierung MV veröffentlicht Änderungen der Corona-Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 77/2021

08.12.2021

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Geänderte Corona-LVO gültig vom 9. Dezember 2021 bis 6. Januar 2022

© Angepasste Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens, Anlage I der Corona-LVO MV. Foto: Landesregierung MV

Die Landesregierung hat weitere Änderungen der Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 77/2021 veröffentlicht.

Darin enthalten sind unter anderem verschärfte Regelungen, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen der Stufe 4 zugeordnet ist und in diesem oder dieser eine weitergehende Überlastung des Gesundheitssystems droht. Unter anderem müssen im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt bis 15. Dezember 2021 Kinos, Theater, Schwimmbäder und weitere Freizeitbereiche schließen. Gewerblich organisierte private Zusammenkünfte und weitere Großveranstaltungen sind untersagt.

Zum Jahreswechsel sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie die Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden zu bestimmenden öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen untersagt.

Außerdem wurde der Schwellenwert der ITS-Auslastung als Indikator der risikogewichteten Einstufung angepasst. Für den Einzelhandel gilt 2G ab Stufe 3 (Ausnahmen Waren des täglichen Bedarfs).

Download: Corona-Landesverordnung MV